Sichtschutzzaun ohne genehmigung brüggen
Einleitung
Planen Sie einen sichtschutzzaun ohne genehmigung brüggen in Nordrhein-Westfalen?
Lokale Vorschriften in Nordrhein-Westfalen (2026)
§6 Abs. 5 BauO NRW: Abstandsfläche = 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m.
Die Einhaltung der Abstandsflächen ist für die Genehmigungsfreiheit relevant.
Technische Grundlagen (Normen)
- Fundamente: DIN EN 1997-1 (Eurocode 7) ist vorgeschrieben.
- Erdarbeiten: DIN 18300 (VOB/C) ist vorgeschrieben.
- Frostsicherheit: DWA-A 132 (2024), Tabelle 2 ist vorgeschrieben.
- Standsicherheit: DIN EN 1990, Anhang D ist vorgeschrieben.
Fundamenttabelle
| Fundamenttyp | Mindesttiefe (mit Quelle) | Material | Kostenschätzung (pro m) |
|---|---|---|---|
| Punktfundament | mindestens 1,00 m (DWA-A 132, Tabelle 2, lehmiger Boden) | Beton C20/25 | 50 - 100 € |
| Streifenfundament | mindestens 1,00 m (DWA-A 132, Tabelle 2, lehmiger Boden) | Beton C20/25 | 70 - 120 € |
| Pfostenschuh (eingegossen) | mindestens 1,00 m (DWA-A 132, Tabelle 2, lehmiger Boden) | Beton C20/25 | 60 - 110 € |
| Pfostenschuh (aufgesetzt) | mindestens 1,00 m (DWA-A 132, Tabelle 2, lehmiger Boden) | Beton C20/25 | 55 - 105 € |
Häufige Ablehnungsgründe
Ein sichtschutzzaun ohne genehmigung brüggen kann abgelehnt werden, wenn die Abstandsflächen nicht eingehalten werden (z. B. Verstoß gegen §6 Abs. 5 BauO NRW).
Ein weiterer Ablehnungsgrund ist die Überschreitung der zulässigen Grundfläche oder Höhe, auch wenn keine explizite Baugenehmigung erforderlich ist.
HowTo: Bau eines sichtschutzzaun ohne genehmigung brüggen
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Schritt 1
Prüfen Sie den Flächennutzungsplan der Stadt Brüggen - insbesondere Bodenart (Lehm/Moräne/Sand) und Schutzgebiete.
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Schritt 2
Führen Sie eine einfache Bodenprobe durch: Bohren Sie 60 cm tief - bei klebrigem, rissigem Material handelt es sich um Lehm.
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Schritt 3
Wählen Sie das Fundament: Bei Lehmboden in NRW mindestens 80 cm Tiefe (gemäß DIN 18300, Abschnitt 3.2.1).
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Schritt 4
Dokumentieren Sie mit Fotos und Skizze - erforderlich bei nachträglicher Genehmigung.
Grenzbebauung
Genehmigungsfreiheit nach §6 Abs. 11 BauO NRW setzt voraus: ≤ 30 m², ≤ 3 m Höhe UND Einhaltung Abstandsflächen (§6 Abs. 5).
Frosttiefe
Die Frosttiefe muss mindestens 1,00 m betragen (DWA-A 132, Tabelle 2, lehmiger Boden).